§ 12a Abs 3 MRG:
Eine Änderung der Einflussmöglichkeiten iSd § 12a Abs 3 MRG liegt vor, wenn die Mehrheit der Anteile nunmehr anderen Personen als den bisherigen Gesellschaftern wirtschaftlich zuzurechnen ist.
§ 12a Abs 3 MRG:
Eine Änderung der Einflussmöglichkeiten iSd § 12a Abs 3 MRG liegt vor, wenn die Mehrheit der Anteile nunmehr anderen Personen als den bisherigen Gesellschaftern wirtschaftlich zuzurechnen ist.