§§ 964, 1014 ABGB:
Lässt ein Musiker seine Musikanlage mit Zustimmung seines Arbeitgebers in dessen Räumlichkeiten stehen, haftet der Arbeitgeber nicht auf Ersatz, wenn diese Sachen infolge eines Brandes zerstört werden, der vom Arbeitgeber nicht verschuldet war.
OGH 18. 9. 2003, 8 ObA 81/03z (OLG Linz 17. 6. 2003, 12 Ra 44/03g)