§ 1330 Abs 2 ABGB; § 39 ArbVG:
Verteilt der Betriebsrat eines Luftfahrtunternehmens Flugblätter, die objektiv geeignet sind, bei Kunden den Eindruck zu erwecken, geplante Maßnahmen des Arbeitgebers würden die Sicherheit gefährden, kann der Arbeitgeber Unterlassung begehren.