Spätestens1) nach den jüngsten Urteilen des OGH zum Thema Bedarfsarbeit2),3) verdichtet sich die Meinung „Arbeit nach Bedarf“ sei in Österreich gänzlich unzulässig, weil sittenwidrig. Der vorliegende Beitrag stellt im Gegensatz dazu Argumente dar, die auch für eine (wenngleich zumindest eingeschränkte) Zulässigkeit sprechen könnten. Diese Argumente werden nicht nur gestützt durch einen Vergleich mit der deutschen Rechtsprechung4), sondern auch im Hinblick auf die Spruchpraxis des VwGH5) zu diesem Thema.