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Zur Kennzeichnungskraft des Zeichens „Vital Hotel“

RechtsprechungWettbewerbs- und Urheberrechtwbl 2004/179wbl 2004, 348 Heft 7 v. 15.7.2004

§ 9 UWG:

Als rein beschreibend gelten Zeichen, deren Begriffsinhalt von den beteiligten Verkehrskreisen zwanglos und ohne komplizierte Schlussfolgerungen oder Gedankenoperationen erschlossen werden kann und die als beschreibender Hinweis auf die Art der Tätigkeit des betreffenden Unternehmens verstanden werden.

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