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Zur Anwendbarkeit des § 394 EO auf die im Kartellgesetz geregelten einstweiligen Verfügungen

RechtsprechungWettbewerbs- und Urheberrechtwbl 2004/177wbl 2004, 345 Heft 7 v. 15.7.2004

§ 394 EO; §§ 35, 36, 52 KartG:

Die im öffentlichen Interesse liegende Durchsetzung des Kartellrechts wäre empfindlich beeinträchtigt, stünden die Amtsparteien und die Regulatoren unter der strengen Haftung des § 394 EO, die - betrachtet man die Gesetzgebung zu § 144a StPO - kaum vom Gesetzgeber gewollt wäre.

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