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Sicherung eines Anspruchs auf Unterlassung treuwidriger Stimmrechtsausübung

RechtsprechungWertpapier- und Gesellschaftsrechtwbl 2004/175wbl 2004, 345 Heft 7 v. 15.7.2004

§ 42 Abs 4 GmbHG:

§ 42 Abs 4 GmbHG bezieht sich auf Beschlüsse, die durch eine Klage auf Nichtigerklärung iSd § 42 GmbHG angefochten werden. Auf die Sicherung eines aus einem Treuhandvertrag abgeleiteten Anspruchs auf Unterlassung treuwidriger Stimmrechtsausübung ist die Bestimmung nicht anzuwenden.

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