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Ausschluss des Arbeitsvertragsüberganges nur bei erfolgter Eröffnung des Konkurses

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2004/149wbl 2004, 291 Heft 6 v. 21.6.2004

§ 3 Abs 2 AVRAG

Der Übergang von Arbeitsverhältnissen auf den Erwerber des Betriebes ist nur dann ausgeschlossen, wenn der Betriebsübergang zeitlich nach der Konkurseröffnung erfolgt. Das gilt auch, wenn zwar ein Konkursantrag gestellt, aber dieser in der Folge mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.

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