b) Art 26a der Sechsten RL 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der MS über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage:
EuGH 1. 4. 2004, Rs C-320/02 (Förvaltnings AB Stenholmen)
Über die Frage der mehrwertsteuerlichen Behandlung des Kaufes junger Pferde von Nichtsteuerpflichtigen und ihres Weiterverkaufs nach Ausbildung erkannte der EuGH zu Recht: