Art 3 und 4 der E 2000/128/EG der Kom vom 11. Mai 1999 über die italienische Beihilferegelung für Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung:
Art 3 und 4 der E 2000/128/EG der Kom vom 11. Mai 1999 über die italienische Beihilferegelung für Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung: