Die Privatisierung bisher öffentlicher Unternehmungen, also die Ersetzung der bisherigen Beteiligung mindestens zur Hälfte oder der Unternehmensbeherrschung seitens der öffentlichen Hand durch (echte) Private schreitet stetig voran. Im Schrifttum wird dazu der auch vom Rechnungshof gehandhabte Standpunkt geäußert, die Prüfung der Gebarung solcher Unternehmungen durch den Rechnungshof bleibe zumindest für die Vergangenheit, also für jenen Zeitraum, in dem es sich um eine öffentliche Unternehmung gehandelt hat, unabhängig von der im Prüfungszeitpunkt gegebenen Privatisierung erhalten.