RL 84/450/EWG des Rates vom 10. September 1984 über irreführende und vergleichende Werbung; §§ 1, 2 UWG:
Systemvergleiche müssen wahr, sachlich und informativ sein. Pauschalabwertungen, unnötige Bloßstellungen und aggressive Tendenzen sind auch dann sittenwidrig, wenn eine gezielte Bezugnahme auf bestimmte Mitbewerber fehlt.