1. Binnenmarkt
a) Entschädigung der Opfer von Straftaten
Als der britische Staatsbürger Cowan am Ausgang einer Pariser Untergrund-Haltestelle niedergeschlagen und beraubt wurde, befand der EuGH, dass er Anspruch auf dieselbe Opfer-Entschädigung habe, wie sie auch einem französischen Staatsbürger gebührt. Herr Cowan habe nämlich als Vergnügungsreisender die Dienstleistungsfreiheit des Vertrags in Anspruch genommen (was ja auch so geschehen kann, dass sich der Empfänger zum Dienstleister begibt) und habe aus diesem Grunde Anspruch auf Gleichbehandlung1).