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Mindestlohntarif und Beitritt zu einer kollektivvertragsfähigen Arbeitgebervereinigung

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2003/254wbl 2003, 439 Heft 9 v. 22.9.2003

§ 22 Abs 3 ArbVG; § 54 Abs 1 ASGG:

Erlangt eine Berufsvereinigung während des Bestandes eines Mindestlohntarifs die Kollektivvertragsfähigkeit für dessen Geltungsbereich bzw tritt der Arbeitgeber dieser Vereinigung bei, führt das allein nicht zum Erlöschen des Mindestlohntarifes. Erst der Abschluss eines Kollektivvertrages bewirkt das Ende der Rechtswirkungen des Mindestlohntarifes.

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