Art 238 EG:
EuG 11. 6. 2003, Rs T-93/01 (A. Seisenbacher GmbH)
Ein Bauauftrag der Kom erging an die Ost-Invest, einen Ein-Mann-Betrieb ohne Geschäftsräumlichkeiten. Dieser Vertrag sah vor, dass die Kom in den ersten drei Jahren nach Abschluss der Auftragsarbeiten einen jeweils sinkenden Betrag als Sicherheit einbehalten kann. Ost-Invest schloss mit der Kl einen Vertrag, womit diese mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt wurde. In einem Nachtrag zwischen den Vertragsparteien und der Kl wurde diese Einbehaltung zur Sicherstellung durch eine Banksicherheit ersetzt.