Der neue EU-Rechtsrahmen für elektronische Kommunikation sieht zum Zweck der Harmonisierung von Entscheidungen der nationalen Regulierungsbehörden ein weit reichendes Konsultationsverfahren vor, das die Europäische Kommission ermächtigt, in äußerster Konsequenz das Fällen einer Entscheidung durch eine Regulierungsbehörde zu untersagen. Der folgende Beitrag befasst sich mit diesem Konsultationsverfahren und seine Implementierung in ein AVG-Verfahren.