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Das Konsultationsverfahren zwischen nationaler Regulierungsbehörde und der Europäischen Kommission im Bereich der elektronischen Kommunikation*)*) Vortrag gehalten am 26. 9. 2002 anlässlich des 3. Salzburger Telekom Symposions. Dem Vortragscharakter entsprechend, wurde der Anmerkungsapparat kurz gehalten.

AufsätzeDr. Wolfgang Feielwbl 2003, 112 Heft 3 v. 20.3.2003

Der neue EU-Rechtsrahmen für elektronische Kommunikation sieht zum Zweck der Harmonisierung von Entscheidungen der nationalen Regulierungsbehörden ein weit reichendes Konsultationsverfahren vor, das die Europäische Kommission ermächtigt, in äußerster Konsequenz das Fällen einer Entscheidung durch eine Regulierungsbehörde zu untersagen. Der folgende Beitrag befasst sich mit diesem Konsultationsverfahren und seine Implementierung in ein AVG-Verfahren.

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