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Auslegung von Ausschreibungsunterlagen; Anforderungen bei Teststellung von Hard- und Softwareprodukten

RechtsprechungVergaberecht*wbl 2003/60wbl 2003, 100 Heft 2 v. 24.2.2003

§ 914 ABGB; § 81 Abs 2 Z 3 BVergG 1997:

Enthält die Ausschreibung keine ausdrücklichen oder mehrdeutige Angaben, sind diese so zu verstehen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht (§ 914 ABGB) und im Zweifel zum Nachteile des Auftraggebers auszulegen.

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