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3. Gerichtsstand und Vollstreckung

RechtsprechungEuroparechtwbl 2003/33wbl 2003, 79 Heft 2 v. 24.2.2003

Art 1 des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung gerichtlicher E in Zivil- und Handelssachen:

EuGH 14. 11. 2002, Rs C-271/00 (Gemeente Steenbergen/Luc Baten)

Über die Frage, ob E über die Rückforderung von Unterhaltsleistungen durch die öffentliche Hand dem EuGVÜ unterfallen, erkannte der EuGH zu Recht:

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