Am 28. 3. 2002 hat der OGH über den Ausgleichsanspruch eines Tankstellenhalters in zwei getrennten Verfahren entschieden. Dabei hat sich der OGH der ständigen Rechtsprechung des BGH angeschlossen und den Anspruch trotz der Berechnungsprobleme der Praxis bejaht. Die Entscheidungen werden weit reichende Konsequenzen für die Mineralölwirtschaft haben. Der Beitrag erörtert die bisherige Rechtsprechung und versucht herauszuarbeiten, ob und in welcher Höhe dem Tankstellenhalter ein Ausgleichsanspruch zusteht.