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Bestellung des Vorstandes bei Verschmelzung durch Aufnahme; vertragliche Zusage der Ausübung von Vorstandstätigkeiten an ein Nicht-Vorstandsmitglied

RechtsprechungHandels- und Gesellschaftsrechtwbl 2003/18wbl 2003, 42 Heft 1 v. 28.1.2003

§§ 75, 219 Z 1 AktG:

Bei Verschmelzung durch Aufnahme erlöschen die Vorstandsmandate der übertragenden Gesellschaft. Ein Vorstandsmitglied der übertragenden Gesellschaft hat in der übernehmenden Gesellschaft keinen Anspruch auf die weitere Ausübung dieser Funktion.

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