a) Art 87/1 EG (früher Art 92/1 EG-V):
EuG 17. 10. 2002, Rs T-98/00 (Linde AG)
Um aus einem verlustbringenden Liefervertrag aussteigen zu können, schlossen das Chemiewerk Leuna und ihre Muttergesellschaft mit der Linde AG einen Vertrag, worin sich diese verpflichtete, gegen einen Investitionszuschuss von 9 Mio DM in die Lieferverpflichtung einzusteigen.