Art 12, 56, 57, 58, 59 und 60 EG (früher Art 6, 73b-73d, 73f und 73g EG-V); Art 6 und 40 sowie Anh XII des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum:
EuGH 23. 9. 2003, Rs C-452/01 (Margarete Ospelt - Schlössle Weissenberg Familienstiftung)
Über die Verweigerung der Übertragung einer Liegenschaft mit verpachteten landwirtschaftlichen Flächen an eine Stiftung mit Sitz in Liechtenstein aus dem Grunde, dass die Verkehrsbeschränkungen des Vorarlberger Grundverkehrsgesetzes selbst dann gelten, wenn diese auch bisher nicht vom Eigentümer bewirtschaftet wurden, erkannte der EuGH zu Recht: