b) Art 5/1 und 7/2 der RL 90/435/EWG des Rates vom 23. Juli 1990 über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener MS:
EuGH 25. 9. 2003, Rs C-58/01 (Océ van der Grinten NV)
Über die von GB erhobene Quellensteuer von 5% auf die von britischen Tochtergesellschaften ausgeschütteten Dividenden, die nach Art 22/2/c des britisch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommens in den NL bei der Berechnung der Dividendenbesteuerung der Muttergesellschaft zu berücksichtigen ist, erkannte der EuGH zu Recht: