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Zur Reichweite des Vertrauensschutzes nach § 17 Abs 3 GmbHG

RechtsprechungHandels- und Gesellschaftsrechtwbl 2003/335wbl 2003, 599 Heft 12 v. 15.12.2003

§ 17 Abs 3 GmbHG; § 15 Abs 1 HGB:

Ein bevollmächtigter Rechtsanwalt, der vom eingetragenen Geschäftsführer mit der Prozessführung betraut ist, ist als Dritter iSd § 17 Abs 3 GmbHG und § 15 Abs 1 HGB anzusehen, sodass ihm der in diesen Bestimmungen verankerte Vertrauensschutz zugute kommt.

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