1. Binnenmarkt
a) Geistiges Eigentum
Am 29. Oktober beschloss der Rat den Beitritt der Gemeinschaft zum Protokoll von Madrid1). Dadurch wird es ab dem letzten Vierteljahr 2004 möglich sein, den Markenschutz für die in Alicante hinterlegten Warenzeichen auf weitere der 61 Unterzeichnerländer des Protokolls von Madrid auszudehnen. Andererseits können aber auch die Inhaber von Warenzeichen aus Drittstaaten, die diese in Genf beim Weltverband für geistiges Eigentum hinterlegt haben, den Schutz für die gesamte EU ausdehnen, einschließlich des Schutzes für spätere Bezeichnungen der bereits hinterlegten Marken.