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Fehlen einer rechtsgültigen Unterschrift bzw Vollmacht; unbehebbarer Mangel

RechtsprechungVergaberecht*)wbl 2003/310wbl 2003, 546 Heft 11 v. 20.11.2003

§§ 82 Abs 4 letzter Satz, 83 Abs 1 Z 8, 94 Abs 1 und 98 Abs 1 Z 8 BVergG 2002:

Ein Angebot einer Bietergemeinschaft das nur von einem Mitglied unterzeichnet wurde, ohne dass dem Angebot eine Vollmacht des anderen Mitglieds entnommen werden kann oder beiliegt, kann nicht verbessert werden; es leidet an einem unbehebbaren Mangel iS des § 98 Z 8 BVergG 2002 und ist daher auszuscheiden.

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