Der EuGH stellte folgende Vertragsverletzungen fest:
EuGH 11. 9. 2003, Rs C-22/02 (Kom/Italien)
Italiens durch nicht rechtzeitige Umsetzung der RL 1999/94/EG des EP und des Rates vom 13. Dezember 1999 über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen: