vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vorsätzliche Körperverletzung als Entlassungsgrund

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2003/303wbl 2003, 539 Heft 11 v. 20.11.2003

§ 15 Abs 3 Iit a BAG; § 82d GewO:

Versetzt ein Lehrling während des Besuches der Berufsschule einem Mitschüler einen Faustschlag auf den Oberkörper, liegt ein objektiv strafbares Verhalten vor.

Es liegt ein Entlassungsgrund vor, wenn dieses Verhalten eine grundsätzliche Gewaltbereitschaft zum Ausdruck bringt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!