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Bevollmächtigung nach Fristablauf bewirkt nicht Rechtswirksamkeit früherer Verfahrenshandlungen bei Wiederaufnahme im gewerberechtlichen Betriebsanlagenverfahren

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2003/284wbl 2003, 500 Heft 10 v. 20.10.2003

§§ 10 Abs 2, 13 Abs 3, 63 Abs 5, 66 Abs 4 AVG; § 38 ZPO:

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