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Kein Kündigungsschutz bei Pensionsanspruch von 80% des Letztbezuges

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2003/274wbl 2003, 489 Heft 10 v. 20.10.2003

§ 105 Abs 3 ArbVG:

Ein Arbeitnehmer, der im Alter von 64 Jahren gekündigt wird und Anspruch auf eine betriebliche Pension im Ausmaß von 80€% seines letzten Bruttomonatsbezugs hat, wird durch diese Kündigung nicht in wesentlichen Interessen beeinträchtigt.

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