Der EuGH stellte folgende Vertragsverletzungen fest:
EuGH 13. 6. 2002, Rs C-286/01 (Kom/Frankreich)
Frankreichs durch verspätete Umsetzung einer Reihe von Bestimmungen der RL 98/10/EG des EP und des Rates vom 26. Februar 1998 über die Anwendung des offenen Netzzugangs beim Sprachtelefondienst und den Universaldienst im Telekommunikationsbereich in einem wettbewerbsorientierten Umfeld.