Art 28 und 30 EG (früher Art 30 und 36 EG-V); Art 1, 2, 3, 5, 6/1+4, 7/1+2, 8/1, 9/1+5, 12/1 und 19/1 der RL 1999/5/EG des EP und des Rates vom 9. März 1999 über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität; Art 1 und 3 der E Nr 3052/95/EG des EP und des Rates vom 13. Dezember 1995 zur Einführung eines Verfahrens der gegenseitigen Unterrichtung über einzelstaatliche Maßnahmen, die vom Grundsatz des freien Warenverkehrs in der Gemeinschaft abweichen: