c) Art 3, 4, 5 und 10 sowie der Anh zur RL 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen:
EuGH 7. 5. 2002, Rs C-478/99 (Kom/Schweden)
Die im Anh zur RL 93/13 enthaltene Liste missbräuchlicher Klauseln war nicht in das schwedische UmsetzungsG, sondern lediglich in die Beilagen hiezu übernommen worden. Über die Zulässigkeit einer solchen Umsetzung erkannte der EuGH zu Recht: