Der EuGH stellte folgende Vertragsverletzungen fest:
EuGH 19. 3. 2002, Rs C-13/00 (Kom/Irland)
Irlands gegen seine Verpflichtungen aus Art 228/7 EG-V (neu Art 300/7 EG) zusammen mit Art 5 des Prot 28 des Abkommens über den EWR, weil es nicht rechtzeitig dem Berner Übereinkommen zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst beigetreten ist.