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Doppelvinkulierung bei GmbH&CoKG*)*) Der vorliegende Beitrag sei meinem verehrten Lehrer Herrn Univ.-Prof. Dr. Hans-Georg Koppensteiner, LLM zu seinem 66. Geburtstag als kleines Dankeschön und mit dem Wunsche nach Gesundheit und ungebrochner Schaffenskraft gewidmet.

AufsätzeUniv.-Ass. Dr. Martin Auerwbl 2002, 253 Heft 6 v. 20.6.2002

Bei der GmbH&CoKG ist die Frage der Verzahnung der Beteiligungsverhältnisse mittels entsprechender Vinkulierungsklauseln praktisch besonders bedeutsam und auch dementsprechend literarisch gewürdigt worden. Indes fehlt eine Stellungnahme, wie die Verzahnung im Falle verweigerter Zustimmung zur Anteilsübertragung wieder gelöst werden kann. Mit dem vorliegenden Beitrag soll der Versuch einer Antwort unternommen werden.

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