Bei der GmbH&CoKG ist die Frage der Verzahnung der Beteiligungsverhältnisse mittels entsprechender Vinkulierungsklauseln praktisch besonders bedeutsam und auch dementsprechend literarisch gewürdigt worden. Indes fehlt eine Stellungnahme, wie die Verzahnung im Falle verweigerter Zustimmung zur Anteilsübertragung wieder gelöst werden kann. Mit dem vorliegenden Beitrag soll der Versuch einer Antwort unternommen werden.