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5. Beihilfen

RechtsprechungEuroparechtwbl 2002/149wbl 2002, 222 Heft 5 v. 20.5.2002

Art 87/1+3/d EG (früher Art 92/1+3/d EG-V):

EuG 28. 2. 2002, Rs T-155/98 (Société internationale de diffusion et d'édition (SIDE))

Beihilfen an die Genossenschaft zur Förderung der französischen Sprache (Coopérative d'exportation du livre français - CELF) zum Vertrieb von Büchern, die insb die Mehrkosten von geringen Bestellungen abdecken sollten, wurden zunächst nicht angemeldet, dann jedoch von der Kom (ABl C 174/93 , 6) genehmigt. Über Antrag der Kl wurden diese Beihilfen vom EuG mit Urteil T-49/93 für nichtig erklärt. Das dagegen eingelegte Rechtsmittel wurde vom EuGH mit Urteil C-332/98 abgewiesen. Mit E 1999/133/EG stellte die Kom zwar fest, dass es sich um eine Beihilfe handle, diese aber nach Art 92/3/d EG-V mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar sei.

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