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Verbotene Durchführung eines Zusammenschlusses

RechtsprechungWettbewerbs- und Markenrechtwbl 2002/97wbl 2002, 138 Heft 3 v. 20.3.2002

§§ 41 Abs 1, 42a Abs 5 KartG:

Der Begriff des „wesentlichen Teiles“ eines Unternehmens iS von § 41 Abs 1 Z 1 umfasst auch „Teilerwerbe“ einer Betriebsstätte, wenn dafür gesorgt wird, dass der betriebsbezogene Marktanteil auf den Erwerber übergeht. Auch eine selbstständig geführte Parfümerieabteilung kann eine Betriebsstätte iS des § 41 Abs 1 Z 2 KartG sein.

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