§§ 41 Abs 1, 42a Abs 5 KartG:
Der Begriff des „wesentlichen Teiles“ eines Unternehmens iS von § 41 Abs 1 Z 1 umfasst auch „Teilerwerbe“ einer Betriebsstätte, wenn dafür gesorgt wird, dass der betriebsbezogene Marktanteil auf den Erwerber übergeht. Auch eine selbstständig geführte Parfümerieabteilung kann eine Betriebsstätte iS des § 41 Abs 1 Z 2 KartG sein.