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Zur analogen Anwendung der §§ 355 ff HGB auf Nichtkaufleute („uneigentliches“ Kontokorrent)

RechtsprechungHandels- und Gesellschaftsrechtwbl 2002/62wbl 2002, 89 Heft 2 v. 20.2.2002

§§ 355 ff HGB:

Auf eine Abrede zwischen Nichtkaufleuten, die alle sonstigen Merkmale des § 355 Abs 1 HGB aufweist, findet Kontokorrentrecht grundsätzlich analog Anwendung. Eine Kontokorrentabrede kann auch konkludent durch laufende Abrechnung in regelmäßigen Zeitabschnitten unter Vortrag des Saldos auf die nächste Periode zu Stande kommen.

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