1. Binnenmarkt
a) Geschmacksmuster
Neben das staatliche Geschmacksmuster, dessen Erteilung in der Gemeinschaft bereits weitgehend angeglichen worden ist1), tritt ab 2003 ein gemeinschaftliches Geschmacksmuster, das beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante eingetragen werden kann. Dadurch wird ein Schutz im gesamten Gebiet der Gemeinschaft für die Dauer von 25 Jahren gewährt. Voraussetzung für die Eintragung wird sein, dass das Muster neu ist und Eigenart besitzt, dh dass es sich von bereits bestehenden Mustern unterscheidet2).