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2. Schadenersatzklage

RechtsprechungEuroparechtwbl 2002/311wbl 2002, 468 Heft 10 v. 20.10.2002

Art 151 und 188/2 EAG; Art 44 der EAG-Satzung des EuGH:

EuGH 18. 7. 2002, Rs C-136/01 P (Autosalone Ispra dei Fratelli Rossi Snc)

Zur Frist für die Einbringung von Schadenersatzklagen, die nach Art 44 der EAG-Satzung (Art 43 EG-Satzung) des EuGH fünf Jahre nach Eintritt des schädigenden Ereignisses beträgt, erkannte der EuGH durch Beschluss zu Recht:

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