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Zum urheberrechtlichen Werkbegriff; zum Nachahmen eines fremden Produkts ohne Sonderrechtsschutz

RechtsprechungWettbewerbs- und Urheberrechtwbl 2002/327wbl 2002, 480 Heft 10 v. 20.10.2002

§ 1, 3 UrhG:

Voraussetzung für einen Urheberrechtsschutz ist, dass eine eigentümliche (also persönliche) geistige Schöpfung vorliegt, die sich vom Alltäglichen, Landläufigen, üblicherweise Hervorgebrachten abhebt und zu einem individuellen und originellen Ergebnis geführt hat.

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