Art 87/1 und 249/4 EG (früher Art 92 und 189 EG-V):
EuGH 2. 7. 2002, Rs C-499/99 (Kom/Spanien - Magefesa)
In zwei E forderte die Kom Spanien zur Rückforderung von Beihilfen an eine Unternehmensgruppe und ihre Rechtsnachfolger auf. Spanien sah jedoch die Rückforderung als unmöglich an, worüber der EuGH zu Recht erkannte: