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Zum Schutz von Datenbanken im Urheberrecht

RechtsprechungWettbewerbs- und Urheberrechtwbl 2001/197wbl 2001, 290 Heft 6 v. 20.6.2001

§§ 5, 6, 40, 40a, 40f, 76c UrhG:

Datenbanken werden als Sammelwerk iS des § 6 UrhG geschützt. Sie können aber auch dann geschützt sein, wenn sie keine eigentümliche geistige Schöpfung und daher kein Datenbankwerk sind. In diesem Fall bestimmt sich ihr Schutz nach § 76c UrhG. Danach muss für die Beschaffung, Überprüfung und Darstellung ihres Inhalts eine wesentliche Investition erforderlich gewesen sein.

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