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Versetzungsschutz - vorherige Zustimmung des Betriebsrates notwendig

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2001/158wbl 2001, 228 Heft 5 v. 20.5.2001

§ 101 ArbVG:

Eine Änderung der Arbeitszeit, die den Wegfall von Nachtdiensten und der damit verbundenen Schichtzulagen im Ausmaß von 16 Prozent des Monatseinkommens des Arbeitnehmers zur Folge hat, ist eine verschlechternde Versetzung.

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