Die RL über diese Vermögensverwaltungen (OGAW)1)1)RL 85/611/EWG betr bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW), ABl L 375/85, 3 iF ABl L 100/88, 31; L 168/95, 7 und L 290/2000, 27. gibt diesen Wertpapieren einen „europäischen Pass“, dh sie können auch in einem anderen MS verkauft werden, ohne dass dieser eine eigene Genehmigung erteilen muss.