c) Art 13/A/1/b der Sechsten RL 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der MS über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage:
EuGH 11. 1. 2001, Rs C-76/99 (Kom/Frankreich)
Besonders anspruchsvolle Untersuchungen können in Frankreich nur von gewissen Labors durchgeführt werden. In diesem Fall hat der Kranke seinem Labor die Entnahme, dem ersuchten Labor die Untersuchung zu bezahlen. Das ersuchte Labor zahlt dem ersuchenden eine Übersendungsvergütung, die im Unterschied zu den beiden anderen Leistungen jedoch der MwSt unterliegt. Über die Frage ob diese Vergütung mit den Untersuchungen „eng verbunden“ und damit iS der genannten Bestimmung ebenfalls mwst-frei ist, erkannte der EuGH zu Recht: