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Die „fahrlässige Krida“ geht - was bleibt? Zur Reform des § 159 StGB*)*) BGBl I 58/2000, in Kraft getreten mit 1. 8. 2000.

Aufsätzevon Univ.-Ass. Dr. Christian Rosbaud und LStA. Dr. Christian Manquetwbl 2001, 97 Heft 3 v. 20.3.2001

Deskriptoren: Außergewöhnlich gewagtes Geschäft; Eigenkapital; fahrlässige Krida; grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen; Grundsätze ordentlichen Wirtschaftens; Insolvenzstrafrecht; Konkursordnung; Konkursverschleppung; Kreditbenutzung; Krida; Kridastrafrecht; kridaträchtige Verhaltensweisen; strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen; übermäßiger Aufwand; Zahlungsunfähigkeit. ASVG: § 114; KO: § 69; StGB: §§ 156 ff.

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