Der EuGH stellte folgende Vertragsverletzungen fest:
EuGH 30. 11. 2000, Rs C-422/99 (Kom/Italien)
Italiens durch Nichtumsetzung der RL 97/51/EG des EP und des Rates vom 6. Oktober 1997 zur Änderung der RL 90/387/EWG und 92/44/EWG des Rates zwecks Anpassung an ein wettbewerbsorientiertes Telekommunikationsumfeld.