c) Art 3/2 der RL 92/12/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchssteuerpflichtiger Waren; Art 19, 20 und 21 der RL 92/83/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchssteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke:
EuGH 24. 2. 2000 (Kom/Frankreich)